Aktuell: Dropbox im Unternehmen
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf den EU-US Privacy Shield.
Es bedeutet, dass die Speicherung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in amerikanischen Clouds gegen EU-Recht, sprich die DSGVO, verstößt und somit empfindliche Strafen drohen können.
Damit wird die Nutzbarkeit dieser Dienste für europäische Unternehmen und Behörden vom heutigen Tag an stark eingeschränkt.
Wenn Sie also Dienste wie Microsoft OneDrive, Google Drive oder Dropbox nutzen, sollten Sie sich zu Alternativen beraten lassen.
[Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de ]
Internet: https://www.webundmobile.de/web/sicherheit/owncloud-begruesst-eugh-urteil-2555593.html
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